Freischaffende Künstler:innen können sich unabhängig vom Wohnort wieder mit innovativen Projekten für Lübeck um eine Förderung bewerben.
Die Antragsphase dieser achten Kulturfunke* Ausschreibung läuft vom 15. Februar bis 31. März 2024.
Die Online-Antragsformulare werden in dieser Zeit auf dieser Seite freigeschaltet sein.
Der Umsetzungszeitraum für geförderte Projekte ist der 20. Mai bis 31. Dezember 2024.
Neben 40 Kulturfunken*, die nach den bekannten, untenstehenden Kriterien ausgewählt werden, erhalten in 2024 bis zu zehn Projekte eine Unterstützung, die sich öffentlichkeitswirksam an der Schnittstelle zwischen Kunst und Nachhaltigkeitsforschung bewegen: Der diesjährige Fokus regt zum Entwickeln von Formaten an, die die Suggestionskraft der Kunst und die Stärken der Wissenschaft zusammenbringen. Gesucht werden bis zu zehn inspirierende Schnittstellen-Projekte, die künstlerisch konkrete Szenarien für eine lebenswerte Zukunft entstehen lassen und neue Synergien, Erkenntnisse, Wechselwirkungen und Impulse kreieren.
Eine Kulturfunke*-Förderung ist darauf ausgelegt, dein unternehmerisches Risiko beim Ausprobieren von etwas Neuem zu minimieren. Du musst für dein Projekt nicht in finanzielle Vorleistung gehen, sondern kannst direkt nach Erhalt des Bewilligungsschreibens deine Förderungssumme abrufen und loslegen.
Nutze diese Freiheit
* für Experimente,
* für die Konzeption innovativer Kulturformate,
* für die Erschließung neuer Räume,
* für die Bespielung ALLER Stadtteile,
* für die Entwicklung von Angeboten mit und für Jugendliche und Kinder,
* für die Teilhabe von Menschen, deren Zugang zur Kultur erschwert ist!
Bitte beachte folgendes:
Künstler:innen und Kulturschaffende (unabhängig vom Wohnort) mit KSK Nachweis (Künstlersozialkasse) oder vergleichbarer Mitgliedschaft (berufliche Künstler:innenverbände etc.), die ein Einzel- oder Gemeinschaftsprojekt für Lübeck planen. Sprecht uns bei Sonderfällen rund um berufliche Nachweise an.
Antragsteller:innen können nur Personen, nicht Institutionen, sein. Letztere schlagen bitte den gängigen Weg der Antragstellung bei der Possehl-Stiftung ein.
Im Rahmen der Kulturfunke*-Förderung können Einzelpersonen Projektmittel in Höhe von bis zu € 6.000,- beantragen (eigene Honorarkosten, Sachmittel, Miete für Veranstaltungsräume, Personalkosten, Werbung usw.).
Für Gemeinschaftsprojekte können sich bis zu vier Antragsteller:innen zusammenschließen und eine maximale Fördersumme von € 24.000,- (bis zu € 6.000,- pro Antragssteller:in) beantragen. Insbesondere für Gemeinschaftsprojekte mit einer Antragssumme über € 12.000,- empfehlen wir, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Bitte meldet Euch hierfür rechtzeitig vor Ende der Einreichfrist beim Kulturfunke* Team.
Ein unabhängiges Auswahlgremium, das aus Lübecker Kulturschaffenden und jugendlichen Kultur-Expert:innen besteht, trifft eine Auswahl und legt diese der Possehl-Stiftung zur Entscheidung vor.
Die Antragsphase dieser achten Kulturfunke* Ausschreibung läuft vom 15. Februar bis 31. März 2024.
Der Umsetzungszeitraum für geförderte Projekte ist der 20. Mai bis 31. Dezember 2024.
Bitte den Online-Antrag ausfüllen und mit folgenden Anlagen im PDF-Format (insgesamt max. 6 MB Datenvolumen) absenden:
* Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
Bitte erläutert darin, was Euren Funken ausmacht (s.o. Kriterien) und wie Ihr Euer Publikum erreicht; konkretisiert die geplanten Aufführungsorte und ggf. -partner und skizziert auch bitte kurz den Planungsstand.
* Kosten- und Finanzierungsplan (1 Seite, nur ganze Zahlen, keine Nachkommastellen/Cent Beträge)
bei Gemeinschaftsprojekten einen Gesamtkostenplan
* Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
* künstlerische Vita (1 Seite)
* KSK Nachweis (Künstlersozialkasse) oder vergleichbare Mitgliedschaft (berufliche Künstler:innenverbände etc.). Sprecht uns bei Sonderfällen rund um berufliche Nachweise an.
* Dokument „Erklärungen und Hinweise“ mit Unterschrift
* ggf. ergänzendes Bild- oder Videomaterial
Online-Formular Einzelantrag
Online-Formular Gemeinschaftsantrag
Kulturfunke*-Quartier | Krähenstr. 32-34, 23552 Lübeck
Stefanie Reis & Team:
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag: 10 – 17 Uhr
Mittwoch: 10 – 17 Uhr
Freitag: 10 – 17 Uhr
0451-70753050